Öffnungszeiten im August
Sachkundenachweis
Hausapotheke
Tierärztliche Apotheke & Medikamentenabgabe
Information für Tierbesitzer:innen im VetZentrum Anif
Im Gegensatz zur Humanmedizin dürfen Tierärzt:innen eine sogenannte tierärztliche Hausapotheke führen. Dadurch können wir Medikamente und bestimmte medizinische Futtermittel direkt an Besitzer:innen unserer tierischen Patient:innen abgeben.
Unsere Apotheke dient der sicheren und gesetzeskonformen Versorgung jener Tiere, die im VetZentrum Anif untersucht, behandelt und betreut werden.
Dabei sind wichtige gesetzliche Vorgaben und Regelungen zu beachten:
Die Abgabe von Medikamenten aus unserer tierärztlichen Hausapotheke ist ausschließlich für Tiere möglich, die im VetZentrum Anif vorgestellt, untersucht oder behandelt wurden.
Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente dürfen wir nur dann abgeben, wenn der Patient bei uns bekannt ist und eine tierärztliche Einschätzung, Untersuchung oder Diagnose vorliegt.
Eine Medikamentenabgabe für Tiere, die ausschließlich bei anderen Tierärzt:innen in Behandlung sind, ist über unsere Hausapotheke nicht möglich – auch nicht bei Vorlage eines Rezepts einer Kollegin oder eines Kollegen.
Patient:innen, die eine Dauermedikation benötigen, müssen in regelmäßigen Abständen im VetZentrum Anif zur Kontrolle vorgestellt werden. Nur so können wir Therapie, Dosierung und Verträglichkeit sicher beurteilen und Medikamente über längere Zeiträume abgeben.
Wenn Sie Medikamente nur abholen möchten, bitten wir Sie, uns vorab telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. So können wir prüfen, ob eine Abgabe möglich ist und die benötigten Präparate vorbereiten.
Eine Rücknahme, ein Umtausch oder ein Versand von Medikamenten ist aus Gründen der Arzneimittelsicherheit und der gesetzlichen Vorgaben nicht möglich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Team vom VetZentrum Anif
Umzug
WIR sind ÜBERSIEDELT! Neuer Standort: Sankt Leonharder Straße 2, 5081 Anif
NotfalLTHERAPIE
Bitte beachten Sie, dass bei Behandlungen außerhalb der regulären Ordinationszeiten -
(Mo bis Fr zwischen 19:00 und 22:00 und Samstag nach 12:00 Uhr) immer eine Notfallgebühr in der Höhe von 110€ zusätzlich zu den Behandlungskosten anfällt.
Die Kosten der medizinischen Leistung werden mit einem Preiszuschlag abgerechnet.

